KOSTEN

Privatversicherte

In der Regel übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Da die Leistungen je nach Versicherungsanbieter variieren, empfehle ich, vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie übernommen wird.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP) und den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, die seit dem 01.07.2024 gültig sind.

Ich biete transparente Preise und einen klar strukturierten Therapieablauf mit individuell erstelltem Behandlungsplan, sodass Sie sich auf die anfallenden Kosten einstellen können. Die Kosten für das Erstgespräch sind gegebenenfalls selbst zu tragen.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis rechne ich nicht direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen und notwendigen Schritte.

Ist die Krankenkasse nicht in der Lage, innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens einen Therapieplatz bei einer Vertragstherapeut:in zu vermitteln, ist sie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 angehalten, die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen. Die Kosten für das Erstgespräch sind gegebenenfalls selbst zu tragen.

Beihilfeberechtigte

Eine Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften sowie Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist im Regelfall möglich. Da die Formalitäten je nach Beihilfestelle variieren, empfehle ich, diese vorab einzuholen.

Bitte erfragen Sie, ob und wie viele Sitzungen in der Verhaltenstherapie bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernommen werden. Fordern Sie die entsprechenden Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an und lassen Sie mir diese zukommen. Die Kosten für das Erstgespräch sind gegebenenfalls selbst zu tragen.

Selbstzahlende

Es ist möglich, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP) und den Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen, die seit dem 01.07.2024 gültig sind. Ich biete transparente Preise und einen klar strukturierten Therapieablauf mit individuell erstelltem Behandlungsplan.

Terminabsage und Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 48 Stunden vorher (Werktage).

Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder nicht wahrgenommenen Terminen wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Sitzungshonorars berechnet. Dieses wird nicht von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet und ist privat zu begleichen.